Allgemeine Vertragsbedingungen: Christen & Denoth Automobile & CD-Fahrzeugtechnik

 

1. Arbeit`s Ausführung

Die Dienstleistungen von Christen & Denoth Automobile wird von der Firma CD-Fahrzeugtechnik GmbH ausgeführt.

2. Softwareoptimierungen und Sonder- Programmierungen

Der Kunde(in) beauftrag uns mit der Ausführung einer Softwareoptimierung oder einer Sondern Funktion Programmierung. Der Kunde ist sich bewusst das der Eingriff in die Motorensteuerung zu einem Verlust der Werksgarantie führen kann. Es kann auch dazu führen, dass die Betriebserlaubnis am Auto, LKW, Traktor usw. erlischt.

3. Dienstleistungen Autoreinigung

Wir bieten Dienstleitungen im Bereich der Autoreinigung und Autokosmetik. Speziell im Bereich der Keramik Beschichtung sind aktiv. In der Fahrzeuginnenreinigung kümmern wir uns um Sonderfälle und Spez. Reinigungen. Jeder Wagen wird von uns im Vorfeld Besichtigt und mit dem Kunden genau besprochen was gemacht werden soll.

Handelt es sich um einen Versicherungsfall kümmern wir uns um die Abwicklung mit der Versicherung. Jedoch ist der Fahrzeughalter oder der Auftraggeber der Schuldner sollte die Versicherung nicht bezahlen. Ein Selbstbehalt ist direkt bei der Ablieferung des Wagens zu bezahlen.

Für Schäden am Bearbeiteten Teil wird keine Haftung übernommen. Insbesondere wenn der Lack nicht mehr Original ist.

Sollte es im Verlauf der Arbeit zu einem Mehraufwand kommen wird der Kunde umgehend informiert.

4. Kaufpreis

Der Preis für unsere Dienstleistungen wird dem Kunden vor Ausführung der Arbeit Mündlich oder schriftlich bekannt gegeben. Der Preis ist nach Abschluss der Arbeit umgehend geschuldet und zu begleichen in Bar per Twint oder per QR Code Überweisung. Es gilt Zug um Zug

5. Preisänderungen

Preisänderungen infolge Teuerung, Preiserhöhung der Lieferanten oder Aktionen bleiben vorbehalten. Der geduldete Betrag ist derjenige der bei Auftragserteilung dem Kunden kommuniziert wurde.

7. Arbeitsort

Softwareoptimierung oder Sonder -Programmierungen werden direkt beim Kunden ausgeführt. Sollte das nicht möglich sein, haben wir drei Standorte in der Schweiz ( Lupfig, Bonaduz, Scuol ).

Die Dienstleistungen im Bereich Autoreinigung werden ausschließlich in Bonaduz ausgeführt.

Um vor Ort zu Arbeiten brauchen wir 230 V Strom. Bei Arbeiten an LKW kann es nötig sein die Kabine zu kippen. Das Kippen der Kabine wird nicht von uns ausgeführt. In Einzelfällen kann es nötig sein, dass die Steuerung ausgebaut werden muss. Diese Arbeit wird nicht von uns ausgeführt. Das ist Sache des Kunden.

8. Garantie oder Gewährleistungen

Wir geben eine 5-jährige Funktionsgarantie auf die Software.
Bei Leistungssteigerungen gibt es keine Werksgarantie Übernahme.
Keine Garantie oder Gewährleistung auf Motor, Getriebe oder Antriebsstrang.
Der Kunde kann auf Wunsch eine Garantieversicherung abschließen die allfälligen Schäden übernimmt. Bei Sonderprogrammierungen gilt jeglicher Ausschluss von Garantien, Gewährleistungen, Ausfallersatz oder Schadenersatz in jeglicher Form.

9. Spez. Information für Softwareoptimierungen oder Sonder-Programmierungen

Der Kunde (in) wird über alle Tatsachen informiert und bestätigt das mit seiner Unterschrift. Insbesondere nimmt der Kunde zur Kenntnis, dass wir keinen Schnell Support bieten. Wir sind bemüht bei Problemen rasch zu helfen im Ramen des Möglichen.
Rückabwicklung von Geldern oder andere Leistungen ist ausgeschlossen dies gilt auch bei Rücksetzung auf Original auf Kundenwunsch.

Sollte der Wagen während der Werksgarantie ein Problem haben, so können wir den Wagen immer wieder auf Original setzen. Für das auf Original setzen und wieder beschreiben wird eine Aufwandsentschädigung bei (OBD Sfr. 200.- inkl. MwSt. bei Booth und Bench Sfr. 300.- inkl. MwSt.) verrechnet p. Arbeitsschritt. Diese Preise gelten dann, wenn wir es mit anderen Arbeiten verbinden können. Sollte der Kunde auf eine unverzügliche Neubeschreibung bestehen, wird die Anreise mit Sfr. 100.- bis Sfr. 290.- inkl. MwSt. in Rechnung gestellt.

Für die Eintragung der Leistungssteigerung gibt es kein Gutachten. Mit der Unterschrift bestätigt der Kunde, dass er informiert wurde, dass eine Eintragungspflicht besteht und dass der Einbaubetrieb in keiner Form dafür haftet.

Sollte das Tuning durch ein Softwareupdate überschrieben werden, so kann der Kunde das Tuning neu Programmieren lassen. Wir verrechnen eine Aufwandsendschädigung (Siehe oben)

Bei Benzin Fahrzeugen ist darauf zu achten nur noch mind. 98 Okt. und Markentreibstoff zu tanken.

10. Filme und Fotos

Von den von uns ausgeführten Arbeiten machen wir Fotos. Auf den Fotos sind keine erkennungsmerkmale zu sehen. Diese werden von uns Gelöscht.
In einzelnen Fällen machen wir Filme für Werbezwecke. Dies wird in der Regel mit dem Kunden im Vorfeld besprochen. Auch in den Filmen sind keine Erkennungsmerkmale zu sehen. Die Fotos und die Filme werden zu Werbezwecken von uns eingesetzt. Wenn der Kunde dies nicht möchte, muss er uns davon in Kenntnis setzen.

11. Schlussbestimmungen

Es gilt das schweizerische Obligationenrecht (OR). Änderungen oder Ergänzungen dieser AGB bedürfen der Schriftform. Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. Die Parteien werden in diesem Fall eine Ersatzbestimmung vereinbaren, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz Christen & Denoth Automobile.